Kreuzworträtsel-Lösung: ANGEKLAGTER
Die Lösung „ANGEKLAGTER“ im Kreuzworträtsel enthält elf Buchstaben und ist 10 verschiedenen Umschreibungen in diesem Lexikon zugeordnet.
| Kategorie | Schwierigkeit | Fragestellung | |
|---|---|---|---|
| Sprachen | leicht | Begriff aus dem Juristischen | Eintrag korrigieren |
| Sprachen | sehr leicht | Begriff aus dem Strafrecht | Eintrag korrigieren |
| Sprachen | sehr leicht | Beschuldigter | Eintrag korrigieren |
| Sprachen | sehr leicht | Beschuldigter vor Gericht | Eintrag korrigieren |
| Sprachen | leicht | Delinquent | Eintrag korrigieren |
| eintragen | eintragen | jemand, der angeklagt ist | Eintrag korrigieren |
| eintragen | eintragen | jemand, der angeklagt ist (männlich) | Eintrag korrigieren |
| Sprachen | sehr leicht | Person vor Gericht | Eintrag korrigieren |
| Sprachen | leicht | Prozeßteilnehmer | Eintrag korrigieren |
| eintragen | eintragen | vor Gericht eines Verbrechens oder Vergehens Beschuldigter | Eintrag korrigieren |
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zum Thema „ANGEKLAGTER“ passende Fragestellungen:
- Angeklagter
- Beschuldigter vor Gericht
- Begriff aus dem juristischen Strafrecht
- Beklagter
- Beschuldigter
- jemand, gegen den ein Strafverfahren betrieben wird
- jemand, der wegen einer Tat beschuldigt wird
- jemand, gegen den ein Vorwurf erhoben wird
- Angeklagter (veraltet)
- Person vor Gericht
- weibliche Person vor Gericht
- bestimmte Person bei Gericht
- besonders wichtige Person, die vor Gericht aussagt
- Begriff aus dem Juristischen
- Begriff im Strafrecht
- Begriff aus dem Strafrecht
- Beginn eines juristischen Hauptverfahrens
- Raub im juristischen Sinn
- Material, das zum juristischen Beweis beiträgt
- Recht: Auftrag zur juristischen Vertretung
- Berühmtheit, prominente Person (englisch: very important person)
- männliche Person, die einer anderen Person zum Verwechseln ähnlich sieht
- Person, die ein bestimmtes Anliegen, eine Person oder Institution fördert
- Person, die eine andere Person begleitet
- Rechtsnorm zur Bekämpfung von Straftaten
- juristisches Fachgebiet
- juristisches Teilgebiet
- alle Gesetze zur Ahndung von Verbrechen
- veraltet: das Strafrecht betreffend
- das Strafrecht betreffend (Rechtswissenschaft)