Kreuzworträtsel-Frage: amtlich für: ungültig erklären
Die Kreuzworträtsel-Frage „amtlich für: ungültig erklären“ hat eine Lösung: ANNULLIEREN mit 11 Buchstaben.
| Kategorie | Schwierigkeit | Lösung | Länge | |
|---|---|---|---|---|
| eintragen | eintragen | ANNULLIEREN | 11 | Eintrag korrigieren |
So können Sie helfen:
Sie haben einen weiteren Vorschlag als Lösung zu dieser Fragestellung? Dann teilen Sie uns das bitte mit!
Einträge korrigieren, Kategorie und Schwierigkeit zuordnen
Klicken Sie auf das Symbol zu der entsprechenden Lösung, um einen fehlerhaften Eintrag zu korrigieren. Klicken Sie auf das entsprechende Feld in den Spalten „Kategorie“ und „Schwierigkeit“, um eine thematische Zuordnung vorzunehmen bzw. die Schwierigkeitsstufe anzupassen.
Ähnliche Fragen zu „amtlich für: ungültig erklären“:
- für ungültig erklären
- etwas für ungültig erklären
- für nichtig, ungültig erklären
- für ungültig, nichtig erklären
- außer Kraft setzen, für ungültig erklären
- amtlich für: nichtig erklären
- öffentlich, amtlich erklären
- ungültig machen
- ungültig, unwirksam
- juristisch: ungültig
- etwas ungültig machen
- unbedeutend, ungültig
- ungültig, wirkungslos
- Rechtssprache: ungültig
- gegenstandslos, ungültig
- ungültig werden, verjähren
- etwas ungültig machen (Text)
- Eintrittskarte ungültig machen
- Holzraummaß (seit 1978 ungültig)
- ohne Nutzen, fehlerhaft, ungültig
- durch einen Strich ungültig machen
- ein Kfz-Kennzeichen ungültig machen
- nach einer bestimmten Zeit ungültig werden
- Schreibmaschinentext durch Übertippen mit dem Buchstaben x ungültig machen