Kreuzworträtsel-Frage: Begriff des germanischen Erbrechts
Die Kreuzworträtsel-Frage „Begriff des germanischen Erbrechts“ ist einer Lösung mit 5 Buchstaben in diesem Lexikon zugeordnet.
| Kategorie | Schwierigkeit | Lösung | Länge | |
|---|---|---|---|---|
| Geschichte | leicht | ALLOD | 5 | Eintrag korrigieren |
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zum Thema „Begriff des germanischen Erbrechts“ und „ALLOD“ passende Fragestellungen:
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- Familienerbgut im Mittelalter
- Freigut im Mittelalter
- lehnfreies Eigentum im MA
- lehnsfreier Grundbesitz eines Fürsten
- im Feudalismus Freigut, das frei vererbbare und veräußerliche Gut am Boden
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- lehensfreier Grundbesitz
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- lehnsfreies Land (germanisches Recht)
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- persönliches Eigentum an Grund und Boden
- Freigut
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- Freigut (germanisches Recht)
- Freigut, das freiveräußerliche Privateigentum im Feudalismus
- freies Grundeigentum im Gegensatz zum Lehnsgut
- freies Grundeigentum
- Begriff aus der germanischen Religion
- Angehöriger eines germanischen Volkes
- Angehöriger eines germanischen Volksstammes
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- Gestalt der germanischen Sage
- Gott eines germanischen Kultes
- im germanischen Recht die vor der Ehe vom Bräutigam zu erbringende Vermögensleistung
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