Kreuzworträtsel-Frage: einer Person oder Sache die Berechtigung absprechen (gehoben)
Die Kreuzworträtsel-Frage „einer Person oder Sache die Berechtigung absprechen (gehoben)“ hat eine Lösung: DELEGITIMIEREN mit 14 Buchstaben.
| Kategorie | Schwierigkeit | Lösung | Länge | |
|---|---|---|---|---|
| einer Person oder Sache die Berechtigung absprechen (gehoben) mit 14 Buchstaben | ||||
| Sprachen | mittel | DELEGITIMIEREN | 14 | Eintrag korrigieren |
So können Sie helfen:
Sie haben einen weiteren Vorschlag als Lösung zu dieser Fragestellung? Dann teilen Sie uns das bitte mit!
Einträge korrigieren, Kategorie und Schwierigkeit zuordnen
Klicken Sie auf das Symbol zu der entsprechenden Lösung, um einen fehlerhaften Eintrag zu korrigieren. Klicken Sie auf das entsprechende Feld in den Spalten „Kategorie“ und „Schwierigkeit“, um eine thematische Zuordnung vorzunehmen bzw. die Schwierigkeitsstufe anzupassen.
Ähnliche Fragen zu „einer Person oder Sache die Berechtigung absprechen (gehoben)“:
- einer Person oder Sache die Legitimation absprechen
- einer Sache dämonische Kräfte und Wirkungen absprechen
- gehoben: abmachen, absprechen
- absprechen
- heimlich absprechen
- unerlaubt absprechen
- absprechen, entziehen
- entziehen, absprechen
- verabreden, absprechen
- jemandem etwas absprechen
- sich absprechen, abstimmen
- sich absprechen, ausmachen
- die Legitimation absprechen
- sich absprechen, aushandeln
- mit Gerichtsbeschluss absprechen
- hartnäckig absprechen, aberkennen
- gegensätzliche Bedeutung zu absprechen
- jemandem etwas absprechen (juristisch)
- die Tauglichkeit absprechen, degradieren
- jemandem die Eignung für etwas absprechen
- jemanden die Eignung für etwas absprechen
- umgangssprachlich: absprechen, verabreden
- gerichtlich absprechen, aberkennen (veraltet)
- jemandem etwas durch rechtsgültiges Urteil absprechen
- untauglich machen, die Tauglichkeit absprechen, degradieren