Kreuzworträtsel-Frage: einer Verordnung oder Abmachung zuwiderhandeln (Rechtssprache veraltet)
Die Kreuzworträtsel-Frage „einer Verordnung oder Abmachung zuwiderhandeln (Rechtssprache veraltet)“ ist einer Lösung mit 13 Buchstaben in diesem Lexikon zugeordnet.
Kategorie | Schwierigkeit | Lösung | Länge | |
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Sprachen | schwierig | KONTRAVENIENT | 13 | Eintrag korrigieren |
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zum Thema „einer Verordnung oder Abmachung zuwiderhandeln (Rechtssprache veraltet)“ und „KONTRAVENIENT“ passende Fragestellungen:
- Gutachten, Verordnung, Beschluss (Rechtssprache veraltet)
- gegen etwas verstoßen
- Verbotenes tun
- im Widerspruch zu etwas handeln
- nicht beachten, befolgen
- übertreten, verstoßen
- zuwiderhandeln
- Verzicht auf Recht zugunsten einer Gegenleistung (Rechtssprache veraltet)
- Abmachung über Gewinn oder Nichtgewinn
- Abmachung: Gewinn oder Nichtgewinn
- eine mündlich oder schriftliche Vereinbarung
- rechtsgültige Abmachung zwischen zwei oder mehreren Partnern
- behördliche oder richterliche Verfügung, Beschluss, Verordnung
- Gutachten, Verordnung (juristisch, veraltet)
- Vorschrift, Verordnung (veraltet)
- veraltet: in der Rechtssprache Blutsverwandter
- Tat (Rechtssprache veraltet)
- das Angeklagtsein (Rechtssprache veraltet)
- Vergehen (Rechtssprache veraltet)
- volljährig (Rechtssprache veraltet)
- Strafe, Buße (Rechtssprache veraltet)
- Verpflichtung, persönliche Verbindlichkeit (Rechtssprache veraltet)
- Erschleichung (Rechtssprache veraltet)
- ein Verfahren wieder aufnehmen (Rechtssprache veraltet)
- juristische Zurechnungsfähigkeit (Rechtssprache veraltet)
- Rechtssprache, veraltet: Bezeugung
- Rechtssprache: veraltet
- die Ehe betreffend (Rechtssprache veraltet)
- Ehe (Rechtssprache veraltet)
- Rechtssprache veraltet: Urteilsspruch