Kreuzworträtsel-Frage: etwas aufheben, für nichtig erklären
Die Kreuzworträtsel-Frage „etwas aufheben, für nichtig erklären“ ist einer Lösung mit 9 Buchstaben in diesem Lexikon zugeordnet.
Kategorie | Schwierigkeit | Lösung | Länge | |
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eintragen | eintragen | AUFLOESEN | 9 | Eintrag korrigieren |
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zum Thema „etwas aufheben, für nichtig erklären“ und „AUFLOESEN“ passende Fragestellungen:
- etwas für nichtig erklären
- etwas für null und nichtig erklären
- für nichtig erklären
- für ungültig, nichtig erklären
- amtlich für: nichtig erklären
- veraltet: für nichtig erklären
- für nichtig, ungültig erklären
- aufheben, für beendet erklären
- etwas für unwahr erklären
- etwas für falsch erklären
- etwas für gültig erklären
- etwas für nicht erlaubt erklären
- etwas öffentlich bestätigen, für gültig erklären
- etwas für richtig erklären
- etwas für ungültig erklären
- etwas gutheißen, für richtig erklären
- etwas für gut erklären, billigen
- etwas für allgemeingültig erklären
- etwas billigen, für gut erklären
- etwas für richtig erklären, gutheißen
- etwas für falsch erklären, bestreiten
- etwas sicher aufheben
- etwas abschaffen, aufheben
- viel Aufheben, das um etwas gemacht wird
- etwas Heruntergefallenes vom Boden nehmen
- etwas aufheben, außer Kraft setzen
- etwas durch Kündigung aufheben
- etwas in Verwahrung nehmen, aufheben
- ... und nichtig
- in der Philosophie: nichtig, leer