Kreuzworträtsel-Frage: etwas für nichtig erklären
Die Kreuzworträtsel-Frage „etwas für nichtig erklären“ hat eine Lösung: ZURUECKNEHMEN mit 13 Buchstaben.
| Kategorie | Schwierigkeit | Lösung | Länge | |
|---|---|---|---|---|
| eintragen | eintragen | ZURUECKNEHMEN | 13 | Eintrag korrigieren |
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zum Thema „etwas für nichtig erklären“ und „ZURUECKNEHMEN“ passende Fragestellungen:
- etwas aufheben, für nichtig erklären
- etwas für null und nichtig erklären
- für nichtig erklären
- für ungültig, nichtig erklären
- amtlich für: nichtig erklären
- veraltet: für nichtig erklären
- für nichtig, ungültig erklären
- etwas rückgängig machen
- abbestellen
- berichtigen
- zurücknehmen
- zurücknehmen eines Auftrages
- aufheben
- dämpfen
- Äußerung zurücknehmen
- zurücknehmen (veraltet)
- öffentlich zurücknehmen
- sein Wort, eine Äußerung zurücknehmen
- eine Behauptung widerrufen
- eine Äußerung widerrufen
- sein Wort zurücknehmen, widerrufen (bildungssprachlich)
- sein Wort zurücknehmen, widerrufen
- eine Äußerung zurücknehmen, widerrufen
- Gesagtes schriftlich zurücknehmen
- Erklärtes schriftlich zurücknehmen
- Erklärtes mit Worten zurücknehmen
- Gesagtes mit Worten zurücknehmen
- eine Aussage zurücknehmen
- abschaffen, zurücknehmen
- zurücknehmen, abschaffen
- rechtswidrige Erlasse zurücknehmen
- etwas für unwahr erklären
- etwas für falsch erklären
- etwas für gültig erklären
- etwas für nicht erlaubt erklären
- etwas öffentlich bestätigen, für gültig erklären
- etwas für richtig erklären
- etwas für ungültig erklären
- etwas gutheißen, für richtig erklären
- etwas für gut erklären, billigen