Kreuzworträtsel-Frage: Frist, für die etwas offiziell ausgeliehen wird
Die Kreuzworträtsel-Frage „Frist, für die etwas offiziell ausgeliehen wird“ ist einer Lösung mit 9 Buchstaben in diesem Lexikon zugeordnet.
| Kategorie | Schwierigkeit | Lösung | Länge | |
|---|---|---|---|---|
| eintragen | eintragen | LEIHFRIST | 9 | Eintrag korrigieren |
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zum Thema „Frist, für die etwas offiziell ausgeliehen wird“ und „LEIHFRIST“ passende Fragestellungen:
- Einrichtung, in der Denk- und Unterhaltungsspiele ausgeliehen werden können
- für etwas Frist gewähren
- Frist, bis zu der etwas abläuft
- festgesetzte Zeitspanne, nach deren Ablauf etwas geschehen sein muss
- einleiten, etwas offiziell beginnen
- etwas in aller Form, offiziell beantragen
- einleiten, mit etwas offiziell beginnen
- etwas offiziell mitteilen, aussprechen
- etwas offiziell schriftlich Aufgesetztes
- etwas schriftlich, offiziell bescheinigen, bestätigen
- etwas dem zuständigen Empfänger offiziell übergeben
- für die Annahme gesetzte Frist
- für begrenzte Zeit gewährter Aufschub
- festgesetzte Zeitspanne, für begrenzte Zeit gewährter Aufschub
- Abkürzung für offiziell
- Bedenkzeit
- Begriff aus dem Juristischen
- festgelegter Zeitpunkt
- festgesetzter Zeitraum
- Frist
- Frist oder Vergünstigung
- juristisch: Frist
- Termin
- Ultimatum
- Zeitbegrenzung
- Zeitpunkt
- Zeitraum
- Zeitspanne
- Ziel
- Nachsicht, bewilligte Frist