Kreuzworträtsel-Frage: für nichtig, ungültig erklären
Die Kreuzworträtsel-Frage „für nichtig, ungültig erklären“ ist einer Lösung mit 11 Buchstaben in diesem Lexikon zugeordnet.
Kategorie | Schwierigkeit | Lösung | Länge | |
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eintragen | eintragen | ANNULLIEREN | 11 | Eintrag korrigieren |
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zum Thema „für nichtig, ungültig erklären“ und „ANNULLIEREN“ passende Fragestellungen:
- für ungültig, nichtig erklären
- für ungültig erklären
- amtlich für: ungültig erklären
- amtlich für ungültig erklären
- etwas für ungültig erklären
- außer Kraft setzen, für ungültig erklären
- für nichtig erklären
- amtlich für: nichtig erklären
- etwas für null und nichtig erklären
- ungültig, unwirksam
- juristisch: ungültig
- Rechtssprache: ungültig
- veraltet: für nichtig erklären
- etwas für nichtig erklären
- etwas aufheben, für nichtig erklären
- Fremdwort für abbestellen
- Holzraummaß (seit 1978 ungültig)
- wertlos
- nicht wirksam
- nicht geltend
- durch einen Strich ungültig machen
- ungültig machen
- etwas ungültig machen (Text)
- Eintrittskarte ungültig machen
- nach einer bestimmten Zeit ungültig werden
- ein Kfz-Kennzeichen ungültig machen
- gegenstandslos, ungültig
- ohne Nutzen, fehlerhaft, ungültig
- verfallen, wertlos
- ungültig werden, verjähren