Kreuzworträtsel-Frage: Genehmigung zum bergmännischen Abbau
Die Kreuzworträtsel-Frage „Genehmigung zum bergmännischen Abbau“ hat eine Lösung: MUTSCHEIN mit 9 Buchstaben.
| Kategorie | Schwierigkeit | Lösung | Länge | |
|---|---|---|---|---|
| eintragen | schwierig | MUTSCHEIN | 9 | Eintrag korrigieren |
So können Sie helfen:
Sie haben einen weiteren Vorschlag als Lösung zu dieser Fragestellung? Dann teilen Sie uns das bitte mit!
Einträge korrigieren, Kategorie und Schwierigkeit zuordnen
Klicken Sie auf das Symbol zu der entsprechenden Lösung, um einen fehlerhaften Eintrag zu korrigieren. Klicken Sie auf das entsprechende Feld in den Spalten „Kategorie“ und „Schwierigkeit“, um eine thematische Zuordnung vorzunehmen bzw. die Schwierigkeitsstufe anzupassen.
zum Thema „Genehmigung zum bergmännischen Abbau“ und „MUTSCHEIN“ passende Fragestellungen:
- Urkunde über die Genehmigung zum Abbau (Bergmannssprache)
- die Genehmigung zum Abbau beantragen (Bermannssprache)
- Befugnis
- Einwilligung
- Erlaubnis
- Erteilen einer Genehmigung
- Erteiler einer Genehmigung
- Genehmigung
- Genehmigung eines Vertrages
- Genehmigung zum Fischen
- Genehmigung zur Ausübung eines Heilberufes
- spanisch: Genehmigung
- Zustimmung
- Genehmigung erteilen (umgangssprachlich)
- behördliche Genehmigung
- Einwilligung, Genehmigung
- Zustimmung, Genehmigung, Bestätigung (zur Besetzung eines kirchlichen Amtes)
- amtliche Genehmigung
- Erlaubnis, Genehmigung
- Genehmigung, Erlaubnis
- Genehmigung, Zusage
- Konzession
- Lizenz
- offizielle Erlaubnis, Genehmigung
- Genehmigung zum Grenzüberschritt
- Genehmigung eines Motorsportverbandes
- offizielle Erlaubnis
- veraltet: Genehmigung
- ohne behördliche Genehmigung
- Genehmigung für Flugzeuge zum Anflug
- nicht erteilte Genehmigung
- Prüfung, Genehmigung
- Bewilligung
- Erlaubnis, Zustimmung
- staatliche Genehmigung zur Publikation kirchlicher Akten
- behördliche Genehmigung (Mehrzahl)
- jemand, der ohne amtliche Genehmigung Branntwein brennt
- Zutritt
- behördliche Genehmigung, Konzession
- Genehmigung zur Gewerbeausübung