Kreuzworträtsel-Frage: nicht dem Zoll unterliegende Ware
Die Kreuzworträtsel-Frage „nicht dem Zoll unterliegende Ware“ ist einer Lösung mit 7 Buchstaben in diesem Lexikon zugeordnet.
Kategorie | Schwierigkeit | Lösung | Länge | |
---|---|---|---|---|
eintragen | schwierig | FREIGUT | 7 | Eintrag korrigieren |
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zum Thema „nicht dem Zoll unterliegende Ware“ und „FREIGUT“ passende Fragestellungen:
- dem Jagdrecht unterliegende Säugetiere
- Ware gegen Ware tauschen
- Kauf, bei dem der Käufer die Ware nicht an Ort und Stelle prüfen kann, sondern aufgrund eines Musters oder Katalogs bestellt
- Auskunft gegenüber dem Zoll
- Begriff aus dem Kaufmännischen
- kleines Schild, auf dem die Ware ausgezeichnet ist
- eine Ware unter dem Wert verkaufen
- Ware unter dem Wert verkaufen
- Internetvideo, in dem das Auspacken einer Ware gezeigt und kommentiert wird
- Ware dem Käufer zustellen
- Ware unter dem Preis verkaufen
- Abgabe
- Abgabe bei Einfuhr oder Ausfuhr
- Abgabe bei Grenzübergang
- Abgabe für bestimmte Güter beim Überqueren einer Grenze
- Abgabe für Handelsgüter
- altdeutsches Längenmaß
- altes deutsches Längenmaß
- altes Längenmass
- altes Wort für Zoll
- deutsches Mass
- Einfuhrsteuer
- englisch: Zoll
- Grenzabgabe
- Längenmaß
- Längenmaß (englisch)
- Maßeinheit
- Straßenbenutzungsgebühr
- veraltet für Zoll
- veraltet: Zoll