Kreuzworträtsel-Frage: Verbot, mit einem fremden Staat Handel zu treiben
Die Kreuzworträtsel-Frage „Verbot, mit einem fremden Staat Handel zu treiben“ ist einer Lösung mit 7 Buchstaben in diesem Lexikon zugeordnet.
| Kategorie | Schwierigkeit | Lösung | Länge | |
|---|---|---|---|---|
| eintragen | eintragen | EMBARGO | 7 | Eintrag korrigieren |
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zum Thema „Verbot, mit einem fremden Staat Handel zu treiben“ und „EMBARGO“ passende Fragestellungen:
- Handel treiben, Wechsel begeben
- mit etwas Handel treiben
- mit jemandem Handel treiben
- Handel treiben
- Handel treiben, feilschen
- etwas tun, tätig sein, Handel treiben
- Übersiedlung in einen fremden Staat
- eigenstaatliches Gebiet im fremden Staat
- im Strafrecht das Gebot oder Verbot eines Strafgerichts
- religiös, magisch oder rituell begründetes Verbot
- Schutzmaßnahme
- Sperrung
- Untersagung
- Verbot
- Zwangsmaßnahme
- tabuähnliches Verbot in Indonesien
- Verbot bei Naturvölkern
- Verbot von alkoholischen Getränken in den USA von 1918-1933
- Tabu
- behördliches Verbot
- Verbot der Wettkampfteilnahme
- Verbot von Gehaltserhöhungen
- Verbot der Erhöhung des Entgeltes für Waren
- Art von Verbot (Sport)
- Befehl, etwas zu unterlassen
- Verbot einer Erhöhung
- Sperre, Sanktion
- umgangssprachlich: Tabu, Verbot (englisch)
- Tabu ähnliches Verbot in Indonesien
- Verbot, Wettkämpfe durchzuführen