Kreuzworträtsel-Frage: Vertrag der Arbeitgeber und Gewerkschaften über Löhne
Die Kreuzworträtsel-Frage „Vertrag der Arbeitgeber und Gewerkschaften über Löhne“ hat eine Lösung: TARIFVERTRAG mit 12 Buchstaben.
| Kategorie | Schwierigkeit | Lösung | Länge | |
|---|---|---|---|---|
| eintragen | eintragen | TARIFVERTRAG | 12 | Eintrag korrigieren |
So können Sie helfen:
Sie haben einen weiteren Vorschlag als Lösung zu dieser Fragestellung? Dann teilen Sie uns das bitte mit!
Einträge korrigieren, Kategorie und Schwierigkeit zuordnen
Klicken Sie auf das Symbol zu der entsprechenden Lösung, um einen fehlerhaften Eintrag zu korrigieren. Klicken Sie auf das entsprechende Feld in den Spalten „Kategorie“ und „Schwierigkeit“, um eine thematische Zuordnung vorzunehmen bzw. die Schwierigkeitsstufe anzupassen.
zum Thema „Vertrag der Arbeitgeber und Gewerkschaften über Löhne“ und „TARIFVERTRAG“ passende Fragestellungen:
- Kontrakt über Löhne und Gehälter
- Schriftstück, in dem ein Vertrag niedergelegt ist
- gemäß dem Vertrag, festgelegt durch Vertrag
- gemäß dem Vertrag, durch Vertrag festgelegt
- 1921 gegründete sowjetische Tageszeitung, Organ der Gewerkschaften
- Vereinigung einzelner Gewerkschaften
- Spitzenverband der US-Gewerkschaften (Abkürzung)
- Arbeitsentgelte
- niedersächsische Stadt
- Stadt bei Herford
- Stadt in Niedersachsen
- Stadt in Nordrhein-Westfalen
- Stadt in NRW
- Gehälter
- Löhne
- Stadt im Münsterland
- Arbeitnehmerbezüge
- Honorare
- Stadt nördlich von Herford (NRW)
- Gehälter, Arbeitsentgelte
- festgelegte Löhne, Lohnsatz
- Stadt in Westfalen
- internationaler Vertrag über deutsche Reparationszahlungen (1924)
- Vertrag über die Lieferung von etwas
- Vertrag über bestimmte Schadenshaftung
- Vertrag über eine Erbschaft
- Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen
- Arbeitgeber
- Auslagen, die vom Arbeitgeber erstattet werden
- Chef
- Chef, Firmeninhaber
- Firmeninhaber
- Kampfmittel der Arbeitgeber
- spanisch: Arbeitgeber
- vom Arbeitgeber erstattete Unkosten
- Zuhälter
- Unternehmer
- Unternehmer mit Angestellten
- Firmeninhaber mit Angestellten
- veraltet: Arbeitgeber