Kreuzworträtsel-Frage: zu Rechtshandlungen berechtigt, volljährig, erwachsen
Die Kreuzworträtsel-Frage „zu Rechtshandlungen berechtigt, volljährig, erwachsen“ hat eine Lösung: MUENDIG mit 7 Buchstaben.
| Kategorie | Schwierigkeit | Lösung | Länge | |
|---|---|---|---|---|
| eintragen | eintragen | MUENDIG | 7 | Eintrag korrigieren |
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zum Thema „zu Rechtshandlungen berechtigt, volljährig, erwachsen“ und „MUENDIG“ passende Fragestellungen:
- volljährig, in einem Alter, das zu Rechtshandlungen berechtigt
- zu Rechtshandlungen berechtigt
- mündig, volljährig
- mündig, erwachsen
- volljährig, mündig
- volljährig
- mündig
- volljährig, majorenn
- veraltend: volljährig, mündig
- veraltet: volljährig, mündig
- veraltet für: volljährig, mündig
- noch nicht volljährig, nicht mündig
- veraltend: mündig, volljährig
- erwachsen
- nicht volljährig
- veraltet: volljährig
- großjährig
- veraltet: mündig, großjährig
- noch nicht volljährig
- ausgewachsen
- nicht mündig
- volljährig (veraltet)
- volljährig (veraltend)
- volljährig (Rechtssprache veraltet)
- Antonym zu volljährig
- volljährig (Rechtswissenschaft, veraltet)
- mündig, selbstverantwortlich
- umgangssprachlich: volljährig
- umgangssprachlich: mündig
- noch nicht mündig
- veraltet: mündig
- mündig (veraltet)
- Gegenteil von minderjährig
- Gegenteil von Volljährig
- noch nicht mündig, minderjährig
- unabhängig, mündig
- nicht erwachsen
- resultieren
- vorzeitig erwachsen
- noch nicht erwachsen